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Krankenkasse muss Kosten einer Sterilisation nicht übernehmen

Die 28-jährige Klägerin ist Mutter von fünf Kindern. Bei den Geburten der jüngsten Kinder traten erhebliche gesundheitliche Komplikationen auf, sodass die Klägerin unter Vorlage eines Attests des behandelnden Arztes die Durchführung Einer Sterilisation bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragte, um ihre Gesundheit nicht erneut zu gefährden. Ihre Familienplanung sei nunmehr abgeschlossen. Eine Verhütung durch die Pille […]



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