Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde Gegen das deutsche Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Digitalcourage und dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AKV) angenommen. Die Beschwerdeschrift mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2683/16 soll noch im Jahr 2018 behandelt werden. „Das Bundesverfassungsgericht nimmt nur Beschwerden an, die Hand und Fuß haben“, sagt Digitalcourage-Vorstand Rena Tangens. „Es ist...
Related Articles
Continue Reading