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Erste Hürde gegen anlasslose Kommunikationsüberwachung genommen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde Gegen das deutsche Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Digitalcourage und dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AKV) angenommen. Die Beschwerdeschrift mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2683/16 soll noch im Jahr 2018 behandelt werden. „Das Bundesverfassungsgericht nimmt nur Beschwerden an, die Hand und Fuß haben“, sagt Digitalcourage-Vorstand Rena Tangens. „Es ist...

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