Unternehmen aus der Europäischen Union haben grundsätzlich keinen Anspruch Auf den Abschluss von Ausnahmevereinbarungen, durch welche die sozialrechtlichen Bestimmungen am Sitz des Unternehmens auch dann für dessen Beschäftigte gelten, die über Jahre hinweg in Deutschland tätig sind. Die Ablehnung einer Vereinbarung ist allerdings gerichtlich überprüfbar. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts in einem heutigen […]