Universität Potsdam Muss Ehemaligen Studierenden Rückmeldegebühren erstatten Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute in vier Fällen Klagen von ehemals Studierenden der Universität Potsdam auf Erstattung von Rückmeldegebühren stattgegeben. Die Rückmeldegebühren waren auf der Grundlage von § 30 Abs. 1a Satz 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) in der Fassung des Haushaltsstrukturgesetzes 2000 gezahlt worden. Das Ergebnis war […]