LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. März 2017 (Az.: L 18 AS 526/17.B.ER): Die Bundesregierung hat bezogen auf die Vorschriften der Hilfe zum Lebensunterhalt Nach dem SGB XII keinen Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen (EFA) erklärt. Voraussetzung für die Gleichstellung mit deutschen Staatsangehörigen nach Art. 1 EFA ist ein erlaubter Aufenthalt von Antragsteller/innen im Bundesgebiet, hier im […]