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Hamas: Trotz ohne Verbot nicht tot

Deutschlands scharfes Schwert traf die Hamas hart: Vor zwei Jahren erging ein Verbot für die Hamas-Flagge.

Sie ist offen antisemitisch, sie setzt auf Terror, politische Mode und hat als Endziel ihrer Tätigkeit die Vernichtung des Staates Israel ausgegeben, dessen Erhalt deutsche Staatsräson ist. Die „Harakat al-Muqawama al-Islamiya“, kurz als Hamas bezeichnete Bewegung des Islamischen Widerstands provozierte Deutschland damit so sehr, dass im Sommer 2021 - pünktlich zum 34. Jahrestag des Bestehens der Terrororganisation - ernsthaft die Frage im Raum stand, ob man eine solche Vereinigung nicht doch, vielleicht, im Rahmen der Gesetze, verbieten sollte.

Sollte man die Fahne verbieten?

Harte Drohungen. Aber ganz so schlimm kam es dann nicht. Als Partei, die im Nahostkonflikt seit Jahrzehnten engagiert und erfolgreich vermittelt, zur Vernunft aufruft und ein Ende der Gewalt von beiden Seiten fordert, konnte Deutschland keinen der Partner brüskieren. Aus dem von CDU und FDP im NRW-Landtag geforderten  Hamas-Verbot in Deutschland wurde deshalb schließlich immerhin ein Verbot der Hamas-Fahne. Mehr war nicht drin. Denn weil sich die Hamas im Unterschied zu braunen Bauernvereinigungen und faschistischen Rockerbanden nicht an die Vorgaben des Vereinsrechts hält, ist es noch keinem Bundesinnenminister gelungen, mehr zu tun als gegen wechselnde Tarnorganisationen vorzugehen.

Auch das sind schon Schnitte nah an der eigenen Haut. Die SPD-Nachwuchsorganisation Jusos ist eng verbündet mit der "Schwesterorganisation" (Jusos) Fatah-Jugend, deren höchstes Ziel in der Auslöschung Israels besteht. Als der seit 15 Jahren ohne demokratische Legitimation regierende "Palästinenserpräsident" Mahmud Abbas der Ampel in Berlin Seine Aufwartung Machte, wurde das Oberhaupt des eingebildeten Staates wie ein echter Staatsgast empfangen. Auf offener Bühne leugnete der 87-Jährige den Holocaust. Die zuständige Staatsanwaltschaft lehnte die Aufnahme von Ermittlungen ab, obwohl Abbas als Chef eines von Deutschland nicht offiziell anerkannten Staates keine Immunität genießt.

Deutsche Palästina-Begeisterung

Die deutsche Palästina-Begeisterung, sie hält sich, seit Mohammed Amin al-Husseini, der Großmufti von Jerusalem und Vorsitzende des Obersten Islamischen Rates, Adolf Hitler 1941 seine Aufwartung machte. Der frühere Außenminister Heiko Maas pflegte eine "zukunftsgerichtete Freundschaft" mit Abbas, Angela Merkel empfing den Terror-Greis, der Konkurrenten handfest aus dem Weg zu räumen pflegt, mit einem nur "etwas geringeren" Ehrenprotokoll, ihr Nachfolger machte ihn gar zum "Staatsgast" (Morgenpost). 

340 Millionen Euro pumpt Deutschland jedes Jahr in den "Staatshaushalt" des ausgewiesenen Antisemiten,  der nicht wie Erdogan, Putin oder Xi als "Machthaber", "Autokrat" oder Diktator gilt, sondern als "der Palästinenserpräsident", der  "Verbündete sucht" (FR), um die Welt friedlicher, freundlicher, fröhlicher und feministische zu machen, damit Israel eines Tages nicht mehr jeden "Beschuss aus Gaza trotz Waffenruhe erwidert" (Der Spiegel). 

Ruhe-und Rückzugsraum

Dass sich nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz jederzeit etwa 300 bekannte Hamas-Mitglieder in Deutschland aufhalten, weil "die Bundesrepublik als Ruhe- und Rückzugsraum" gilt, in dem sich problemlos Demonstrationen gegen Israel organisieren lassen, halten deutsche Politiker und deutsche Behörden für islamistische Exilfolklore. Das Ziel, Israel zu vernichten, wird offiziell nicht gutgeheißen. Aber die Hamas offiziell zu verbieten, wäre Wasser auf die Mühlen der Falschen: Schon beim Verbot der 1982 gegründeten Terrororganisation Hisbollah hatte der Bundesinnenminister wegen eines Verbotsantrags der AfD vom Sommer 2019 bis zum Frühjahr 2020 warten müssen, um nicht den falschen Endruck zu erwecken, er mache gemeinsame Sache mit Faschisten.

Die Hisbollah ist seitdem trotz Verbot nicht tot, denn die EU findet auch hier wie immer keine einheitliche Linie.  Dafür aber bei der Hamas auch nicht: Während die Terrortruppe von der EU auf der als "Terrorliste" bekannten Verordnung zur "Durchführungsverordnung (EU) 2022/147 des Rates vom 3. Februar 2022 zur Durchführung des Artikels 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1188" genannt wird, ist die Zweckgemeinschaft zur Tötung von Juden in Deutschland zwar daran gehindert, offizielle Spendensammelnetzwerke zu betreiben. 

Doch das Fahnen-Verbot, das § 86 StGB von 15 auf 37 Zeilen Länge aufblies, zeigt aktuell wenig Wirkung. Wer sich für die Hamas und deren Terror begeistert und seiner Freude über das "Pearl Harbor von Israel" (Spiegel) Ausdruck verleihen will, geht mit der offiziellen Flagge des Palästinenserstaates hausieren.



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