Hamm/Berlin (DAV). Der Betreiber eines Online-Shops, der seine Angebote auf einer Internetplattform einstellt, haftet, wenn diese eine Markenrechtsverletzung begeht. Es handelt sich dabei um einen Fall von Störerhaftung, entschied das Landgericht Berlin am 10. Februar 2015 (AZ: 15 O 221/14), wie die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet. Der Anbieter von Sanitär- und Badmöbeln … Online-Händler haftet für Markenrechtsverletzung Der Von Ihm genutzten Internetplattform weiterlesen