Ist ein Versicherter auf einen Rollstuhl angewiesen und plant beim Neubau eines Einfamilienhauses sein Arbeitszimmer im 1. Stock, so ist dies Folge seiner persönlichen Lebensführung. Ein Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben besteht insoweit nicht, so dass die Kosten für einen Aufzug nicht von der Rentenversicherung zu tragen sind. Dies entschied in … Rentenversicherung zahlt nicht für Fahrstuhl im Neubau weiterlesen