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Haltungs- und Betreuungsverbot aufgrund erheblicher Tierhaltungsmängel rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Ehepaares gegen den Landkreis Bad Kreuznach abgewiesen. Damit wurde ein gegenüber den Klägern ergangenes Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere aller Art bestätigt. Die Kläger hielten 53 Hunde der Rasse Greyhound in ihrem Wohnhaus. Das Veterinäramt des Landkreises Bad Kreuznach nahm im Februar 2022 eine Überprüfung der Tierhaltung vor, […]



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