Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts (Aktenzeichen B 8 AY 3/23 R) in seiner Sitzung am 29. Februar 2024 entschieden. Der Kläger war nach dem Suizidversuch seines Mitbewohners in der Flüchtlingsunterkunft wegen Akuter psychischer Erkrankungen stationär in das Krankenhaus aufgenommen und behandelt worden. Akut kann auch die Verschlimmerung Einer bestehenden, gegebenenfalls chronischen Erkrankung sein, […]