Bei Eröffnung Mitte August 2020 war nicht mit einer vollständigen behördlichen Untersagung des Betriebes ab November zu rechnen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) jüngst entschieden (Urteil vom 30.10.2023 – L 20 AL 174/22). Der Kläger betreibt seit Oktober 2020 ein italienisches Restaurant. Ab dem 02.11.2020 durften Restaurants im sog. „Lockdown light“ nicht mehr öffnen. Der […]