Zum 1. Februar 2024 wurde der Umrechnungsmaßstab zwischen Einer zu zahlenden Geldstrafe und einer stattdessen zu verbüßenden Ersatzfreiheitsstrafe geändert. Mit der daraus folgenden Halbierung Der Ersatzfreiheitsstrafe hat der Bundesgesetzgeber eine langjährige Forderung aus Rheinland-Pfalz umgesetzt. Begeht eine Person eine Straftat, kann das Gericht bei kleineren Vergehen durch Strafbefehl oder Urteil eine Geldstrafe verhängen, deren Gesamtbetrag […]