Haben Bezieher von Bürgergeld Nach dem SGB II Mietschulden, können diese nach § 22 Abs. 8 SGB II vom Jobcenter übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Schuldenübernahme zur Sicherung der Wohnung „gerechtfertigt“ ist. Sie müssen übernommen werden, wenn die Schuldenübernahme erforderlich ist, um den Wohnungsverlust abzuwenden. Wohnungsverlust droht spätestens dann, wenn der Vermieter die Wohnung […]