Bereits seit geraumer Zeit ist auch in Kiel festzustellen, dass Wohnraum innerhalb der sog. Mietobergrenzen zunehmend in unrenoviertem Zustand angeboten wird. Die Kosten Einer Einzugsrenovierung können als Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vom Jobcenter zu übernehmen sein. Dafür kommt es nicht darauf an, ob die Renovierung mietvertraglich vereinbart […]