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Kein sozialwidriges Verhalten bei Hilfebedürftigkeit aufgrund fehlender lückenloser AU-Bescheinigung

Fällt ein Anspruch auf Krankengeld weg, weil der Leistungsempfänger sich zu spät um einen (weiteren) Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit kümmert, führt dies nicht dazu, dass daraufhin bezogene „Hartz IV“-Leistungen nach Beendigung des Bezugs zurückgezahlt werden müssen. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück mit Urteil vom 17.10.2023 (Aktenzeichen S 16 AS 47/21) entschieden. Die Kläger sind verheiratet und […]



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