Die Eigentümerin Eines Einfamilienwohnhauses im Geltungsbereich der Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs „Golzheimer Siedlung“ (Denkmalbereichssatzung) darf auf einer aus dem Straßenraum einsehbaren Dachfläche ihres Hauses eine Photovoltaikanlage errichten. Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist verpflichtet, die hierzu nach dem Denkmalschutzgesetz NRW erforderliche Erlaubnis zu erteilen. Das hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch Urteil vom heutigen […]