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Zwangsgeldandrohung betreffend Betreuungsplatz

Das Verwaltungsgericht Münster hat Der Stadt Münster zu Recht ein Zwangsgeld von 2.500,- Euro zur Durchsetzung eines Anspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle angedroht. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit die Beschwerde der Stadt gegen die Zwangsgeldandrohung zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte der Stadt mit Beschluss vom 17.10.2023 aufgegeben, der Antragstellerin […]



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