Das Landgericht Lüneburg hat mit am 06.10.2023 verkündetem Urteil (Az. 6 O 148/22) die Klage einer Grundstückseigentümerin abgewiesen, mit der diese ein Erdöl- und Erdgasunternehmen wegen behaupteter Schäden an einem auf ihrem Grundstück gelegenen Gebäude in Anspruch genommen hat. Der Rechtsvorgänger der Beklagten hatte im Westen des Landkreises Celle bis zum Jahr 1963 Erdölbohrungen durchgeführt. […]