Get Even More Visitors To Your Blog, Upgrade To A Business Listing >>

Reisekosten bei einem selbständigen Abbruch einer Schulveranstaltung

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass das Land Rheinland-Pfalz als Schulträger nicht für gezahlte Projektkosten und Reisekosten haftet, wenn Schüler eine außerhalb Der Schulzeit und des Schulgeländes stattfindende Schulveranstaltung abbrechen und vorzeitig eine kurzfristig selbstorganisierte Heimreise antreten. Zwei Schülerinnen nahmen an einem Schulprojekt teil, welches außerhalb der Schulzeit und außerhalb des Schulgeländes stattfand. Das […]



This post first appeared on Der Sozialticker, please read the originial post: here

Share the post

Reisekosten bei einem selbständigen Abbruch einer Schulveranstaltung

×

Subscribe to Der Sozialticker

Get updates delivered right to your inbox!

Thank you for your subscription

×