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Kein Grundsteuererlass für nur teilweise ausgelastetes Tenniszentrum

Die Betreiberin eines Tenniszentrums hat keinen Anspruch auf einen (teilweisen) Erlass Der Grundsteuer im Veranlagungszeitraum 2015 und 2016. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Weil ihr Tenniszentrum im maßgeblichen Zeitraum nur teilweise wirtschaftlich ausgelastet war, beantragte die Klägerin den Erlass der Grundsteuer. Dies lehnte die beklagte Stadt ab. Hiergegen wandte sich die Klägerin zunächst erfolglos mittels […]



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