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Kein Wasseranschlussbeitrag für Photovoltaik Freiflächenanlage

Die Eigentümer eines Grundstücks, auf dem eine Photovoltaik Freiflächenanlage errichtet worden ist, sind nicht verpflichtet, für die Möglichkeit, das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen, einen Anschlussbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz NRW zu zahlen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt. Die Eigentümer sind vom Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land zu einem […]



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