Der Anspruch auf Kostenübernahme für eine Geschlechtsangleichende Operation von Versicherten, die ihr Geschlecht weder als weiblich noch als männlich empfinden (non-binäres Geschlecht), setzt eine Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss voraus. An dieser fehlt es bislang. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 16/22 R). Die klagende Person ist als biologische […]