Mit dem Angebot eines Betreuungsplatzes in Einer Kindertageseinrichtung, die per Auto 4,3 km bzw. Mit Dem Fahrrad 3,2 km vom Wohnort entfernt ist, hat die Stadt Münster den Betreuungsanspruch eines 2-jährigen Kindes erfüllt. Die Stadt ist auch nicht verpflichtet, dem Kind einen Betreuungsplatz in einer deutlich näher gelegenen Einrichtung eines freien Trägers oder in anderen […]