Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass das Vorzeigen Einer gefälschten Corona-Impfbescheinigung in einer Apotheke, um den digitalen Impfausweis zum Hochladen in der Corona-Warn-App zu erhalten und diesen dann zu verwenden, das strafbare Gebrauchen einer unechten Urkunde ist. Die Angeklagte legte im Oktober 2021 in einer Apotheke einen auf ihren Namen lautenden Impfausweis vor, der […]