Die 11. große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg hat Mit Einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 27.06.2023 (Az. 111 Qs 42/23) klargestellt, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Vorwurfs einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter gerechtfertigt sein kann. Der Beschwerdeführer, dem die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen durch das Amtsgericht Celle vorläufig entzogen worden war, hatte […]