Anfang des Jahres erhöhten zahlreiche Energieversorger ihre Preise. So auch die “XY” GmbH – allerdings ohne Kunden über die beabsichtige Preiserhöhung vorher zu informieren. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) mahnte das Unternehmen deshalb ab und erreichte eine Unterlassungserklärung. Eine Brandenburger Verbraucherin hatte im Herbst letzten Jahres mit der “XY” GmbH einen Stromliefervertrag mit Preisgarantie abgeschlossen. Als […]