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Keine finanzielle Abgeltung für über den Mindesturlaub hinausgehenden nicht genommenen Urlaub

Ein Beamter kann bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand eine Finanzielle Abgeltung von nicht genommenen Urlaubstagen nur dann verlangen, soweit im entsprechenden Kalenderjahr der unionsrechtlich gewährleistete Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen nicht ausgeschöpft worden ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage eines Ruhestandsbeamten ab. Der im Januar 2022 vorzeitig in den Ruhestand […]



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