Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg hat einem Kläger wegen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) mit Urteil vom 24.01.2023 (Az. 3 O 81/22) Schmerzensgeld in Höhe von 300,00 € zugesprochen. Der Kläger hatte die Betreiberin einer social media-Plattform in Anspruch genommen, weil Dritte durch ein Datenleck u.a. persönliche Daten wie z.B. Telefonnummer, Name und Geschlecht […]