Diese Frage betrifft circa 1,8 Millionen Rentner, deren Erwerbsminderungsrente Vor Dem 1. Januar 2018 beziehungsweise vor dem 1. Januar 2019 begann. Sie profitieren bei der Berechnung ihrer Rente nicht von gesetzlichen Verbesserungen, die zu diesen Zeitpunkten in Kraft getreten sind. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hat hierzu am Donnerstag, den 10. November 2022 mündlich verhandelt […]