München/Berlin (DAV). Fährt ein Motorradfahrer um 25 Prozent zu schnell, tritt seine Betriebsgefahr nicht hinter das Verschulden des Pkw-Fahrers zurück. Dies führte bei einem Unfall, bei dem der Motorradfahrer erheblich verletzt wurde, zu einer Mithaftung von 20 Prozent. Dies entschied das Oberlandesgericht München am 30. März 2022 (AZ: 10 U 6313/20), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht […]