Essen/Berlin (DAV). Ein Anscheinsbeweis liegt vor, wenn ein typischer Unfallablauf für die Schuld spricht. Dies ist etwa der Fall, wenn sich ein Verkehrsunfall im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Einfahrt auf eine Straße ereignet. Der Anscheinsbeweis reicht für eine alleinige Haftung aus. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung […]