Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die auf Feststellung einer Klägerin gerichtete Klage, dass für sie die Besondere Altersgrenze für Lehrkräfte (Ende des Schuljahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird) gelte, abgewiesen. Die Klägerin war in der Zeit von 1986 bis 2011 aktiv im Schuldienst des beklagten Landes als Realschullehrerin tätig. Nachdem sie […]