Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass für eine gerichtliche Anordnung zur Erhöhung existenzsichernder Leistungen zum Inflationsausgleich keine rechtliche Grundlage besteht. Zugrunde lag das Eilverfahren eines Göttinger Sozialhilfeempfängers, der neben seiner Altersrente ergänzende Grundsicherungsleistungen bezieht. Neben den Unterkunfts- und Heizkosten belief sich der gesetzliche Regelbedarf auf 449,- €. Bei Gericht stellte der Mann einen Eilantrag […]