Erfurt/Berlin (DAV). Ist ein Gehweg auch für Radfahrer zugelassen, kommt es oft zu Unfällen. Daher müssen Fahrradfahrer besonders vorsichtig und gegenüber Fußgängern rücksichtsvoll sein. Fußgänger sind auch nicht verpflichtet fortlaufend Umschau nach von hinten sich annähernden Radfahrern zu halten. Bei einem Unfall haftet (meist) der Radfahrer, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Sie […]