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Unfall wegen Disziplinierung des Hintermanns

Koblenz/Berlin (DAV). Selbstjustiz hat im Straßenverkehr nichts zu suchen. Wer also lediglich zum Zwecke der Disziplinierung eines nachfolgenden Verkehrsteilnehmers stark abbremst, haftet für die Folgen eines Unfalls allein. Der grundsätzlich gegen einen Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis ist in einem solchen Fall entkräftet. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 16. Dezember 2021 (AZ: […]



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