In den sozialen Medien geistert seit kurzem eine Meldung durch den digitalen Blätterwald, wonach Schüler, die Geld für eine Schülerfahrkarte erhalten, die Differenz zwischen € 9,00 und dem regulären Preis an das Jobcenter bzw. den Sozialhilfeträger zu erstatten haben. Als Rechtsgrundlage einer solchen Erstattungsforderung wird hier § 29 Abs. 5 SGB II genannt (so angeblich […]