Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Eilbeschluss vom 10. Mai 2022 den Antrag des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen abgelehnt, der Stadt Münster im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, erneut über die straßenrechtliche Beseitigung von E-Scootern zu entscheiden. Als Folge des rechtskräftig gewordenen Eilbeschlusses des Verwaltungsgerichts Münster vom 9. Februar 2022 (siehe hierzu näher die Pressemitteilung des […]