Das Landgericht Oldenburg, 16. Zivilkammer, hat die Klage eines Kraftfahrzeughalters auf Schadensersatz nach einem Auffahrunfall abgewiesen. Streitgegenständlich war die Haftung für einen Verkehrsunfall, der sich innerorts in Oldenburg auf der Sandkruger Straße stadteinwärts ereignet hatte. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte zunächst das bei der Beklagten haftpflichtversicherte Fahrzeug, ein Audi, dem Klägerfahrzeug, einem Mercedes, die […]