Wer ohne Nachweis gesundheitlicher Gründe nicht bereit ist, der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gerichtsgebäude nachzukommen, ist nicht objektiv an der Terminswahrnehmung gehindert. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 09.11.2021 entschieden (Az. L 18 R 856/20). Der Kläger beantragte erfolglos eine Rente wegen Erwerbsminderung. Das SG wies die Klage gegen den […]