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Es kann nur einen Verwalter für die Gemeinschaft geben

Wiesbaden/Berlin (DAV). Das neue Wohnungseigentumsgesetz führt zu vielen Änderungen, die Beiräte, Wohnungseigentümer und auch Verwalter vor noch ungelöste Probleme stellen. Sei es die Frage, wer nun zuständig ist oder welche Regelungen aus der Teilungserklärung weiter gelten oder nicht. Daneben gibt es aber auch Grundsätze, die unverändert geblieben sind. Einen solchen erklärt das Amtsgericht Wiesbaden in […]



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