Die Verleihung der Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor“ durch eine Hochschule setzt voraus, dass der habilitierte Wissenschaftler im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über seinen entsprechenden Antrag an der Hochschule lehrt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Der Kläger ist seit mehr als 10 Jahren habilitiert und war bis zu seinem Wechsel an eine andere Klinik bei der Beklagten […]