Köln/Berlin (DAV). Schwerkranke Menschen haben nach derzeitiger Rechtslage keinen Anspruch auf den Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung. So entschied das Verwaltungsgericht Köln am 24.11.2020 (AZ: 7 K 8560/18 und weitere). Das Gericht verwies auf die Möglichkeit von Sterbehilfeorganisationen, informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Kläger sind dauerhaft schwer krank (Multiple Sklerose, […]