Die Rechtslage zur vereinfachten Antragstellung bestimmt, dass für Bewilligungszeiträume, die zwischen März 2020 und Dezember 2021 begonnen haben/ bzw. beginnen werden, die Unterkunftskosten (KdU) für sechs Monate als angemessen zu gelten haben (§ 67 Abs. 3 SGB II /§ 141 Abs. 3 SGB XII). Wie andere Jobcenter auch, hatte das Jobcenter Wuppertal diese Regelung in […]