Der 8. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hat entschieden, dass der unterlassene Hinweis eines Verkäufers auf die Reimporteigenschaft Eines Fahrzeugs entgegen der früheren Rechtsprechung – nicht mehr als arglistige Täuschung des Käufers anzusehen ist, es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich danach gefragt. Die Klägerin aus dem Raum Frankenthal kaufte im Juni 2016 einen gebrauchten […]