Hochwassergeschädigte können Leistungsansprüche nach dem SGB II und Sgb Xii haben. SGB II für Arbeitsfähige und SGB XII für nicht Arbeitsfähige und Altersrentner. Die Ansprüche beinhalten: a. Unterkunftskosten Die Übernahme von Unterkunftskosten, also auch Hotel- und Pensionszimmern, wenn die derzeitige Unterkunft unbewohnbar ist. Zu den Unterkunftskosten können im Einzelfall auch Kosten für Entsorgung von nicht […]