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Informationen zu sozialrechtlichen Ansprüchen von Hochwassergeschädigten

Hochwassergeschädigte können Leistungsansprüche nach dem SGB II und Sgb Xii haben. SGB II für Arbeitsfähige und SGB XII für nicht Arbeitsfähige und Altersrentner. Die Ansprüche beinhalten: a. Unterkunftskosten Die Übernahme von Unterkunftskosten, also auch Hotel- und Pensionszimmern, wenn die derzeitige Unterkunft unbewohnbar ist. Zu den Unterkunftskosten können im Einzelfall auch Kosten für Entsorgung von nicht […]



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