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Brustkrebsnachsorge – Kein Anspruch auf Wunschuntersuchungen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ohne ärztliche Indikation nicht für regelmäßige MRT-Untersuchungen zur Brustkrebsnachsorge aufkommen muss. Zugrunde lag das Eilverfahren einer 63-jährigen Frau aus Hannover, bei der im Jahre 2019 eine Brustkrebsoperation durchgeführt wurde. Nach der OP war eine konsequente Nachsorge erforderlich, um die Gefahr einer erneuten Krebserkrankung auszuschließen. […]



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