Brandenburg/Berlin (DAV). Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, kann der andere Elternteil beantragen, dieses allein auf ihn zu übertragen. Dabei prüft das Gericht zunächst, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl am besten dient. Ist dies nicht der Fall, wird geprüft, ob die Übertragung auf den anderen Elternteil für das Kind besser ist. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht […]