Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine auch für „Hartz IV“ beziehende Menschen [siehe Artikelende] interessante Entscheidung gefällt: BGH, Beschluß vom 5. Juli 2018, Az.: VII ZB 40/17. Es ging dabei um den Mietkostenanteil eines Unterhaltsschuldners. Letztlich geht es darum, daß ein Unterhaltsschuldner, welcher in einer (neuen) Familie lebt, nicht schlechter gestellt wird als ein alleinstehender Unterhaltsschuldner. […]