Der 1961 geborene, alleinstehende Kläger ist aufgrund von zwei Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden aus dem Jahr 2007 dem Beklagten zur Erstattung von Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 8352,03 Euro verpflichtet, die ihm zwischen Januar 2005 und September 2007 zu Unrecht erbracht worden waren. Anlass hierfür war der Bezug von Einkommen, den der Kläger … Aufrechnung in Höhe von 30 Prozent mit der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar! weiterlesen