Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die Kündigung Einer TV-Moderatorin wirksam ist, die trotz Abmahnungen eine Online-Kolumne für eine im Wettbewerb stehende Tageszeitung verfasst. Die Klägerin war langjährig im Bereich Finanz- und Börsenberichterstattung für die Beklagte, die einen Nachrichtensender mit TV- und Onlineberichterstattung betreibt, tätig. Der Arbeitsvertrag schränkt die Möglichkeit von Nebentätigkeiten ein und sieht […]